Elektronische Patienten-Akten-Systeme
Der Begriff „Akte“ wird leider immer wieder als Synonym für rein schriftliche Aufzeichnungen in analoger Papierform verwendet. Damit ist es schwierig, dieses Wort in einen Zusammenhang mit Digitalisierung zu bringen. Aus dem Grund verwende ich auf eHealthLinks eher den Begriff elektronische Patientenaktensysteme, um die Bedeutung bei der IT-gestützten Behandlung besser zu veranschaulichen. Diese elektronischen Akten ersetzen in ihrem Umfang natürlich nicht die bisherige und auch weiterhin geführten Behandlungsakten für Patienten bei den medizinischen Leistungserbringern. Was in den vergangenen Jahren jedoch stetig zugenommen hat, ist die Digitalisierung dieser ehemals reinen Papierakten. Mit der digitalisierten Form steigen die Anwendungsmöglichkeiten und der Funktionsumfang für den Patienten und den Arzt gleichermaßen.
Im Gesundheitswesen existiert eine Vielzahl von elektronischen Aktensystemen. Sie unterscheiden sich nach der Art der Verwaltung, ihrer Finanzierung oder dem Verwendungszweck im Behandlungskontext. Zudem existieren verschiedene nationalen Ausprägungen in Europa und dem Rest der Welt. Diese internationalen Akten haben die gleichen Kernfunktionen, aber unterscheiden sich vom Umfang der Inhalte und den Funktionen teilweise von Land zu Land.
Einteilung von elektronischen Patientenakten
Elektronische Patientenakten werden u.a. nach den folgenden Aspekten einteilen.
- Nach dem Gegenstand der Akte
- Fallakte (FA)
- Ambulanzakte
- Institutionelle Akte
- Einrichtungsübergreifende Akte (EPA)
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronische Gesundheitsakte (eGA)
- Nach dem Inhalt der Akte
- Krankheitsbezogen
- Krankheitsübergreifend
- Nach dem Verwendungszweck der Akte
- Primär für die Behandlung
- Sekundär für gesetzliche Vorgaben und Abrechnungen
- Tertiär für die Forschung und Lehre
- Nach dem Umfang der Akte
- Stufe 1) elektronische Daten + fallbezogene Daten + Papierdokumente
- Stufe 2) Stufe 1 + unstrukturierte Scans von Papierdokumenten
- Stufe 3) Strukturierte Daten in einer Datenbank
- Nach der Moderation der Akte
- Arztgeführt
- Patientengeführt
Patienten-Akten-Systeme
Ich werde mich auf eHealthLinks eher mit einer Unterscheidung der Aktensysteme nach einer arztgeführten oder eher patientengeführten, elektronischen Form, einer Patientenakte beschäftigen. Diese Klassifikation hat einen direkteren Einfluss auf die Funktionen und Möglichkeiten in einem eHealth-Kontext. Zudem definiert dies gleichzeitig die Reichweiten bzw. Gültigkeit der Daten und Metadaten innerhalb der jeweiligen elektronischen Akte.
- Arztgeführt: Erstellung und Verwaltung der Akte obliegt einem Leistungserbringer (Arzt).
- elektronische Patientenakten (ePA) # als Gesamtheit aller Unterlagen von allen Behandlungen eines Patienten, die innerhalb einer medizinischen Versorgungseinrichtung existieren.
- elektronische Fallakten (eFA) # als Gesamtheit der Unterlagen zu einem speziellen medizinischen Fall eines Patienten, die innerhalb einer medizinischen Versorgungseinrichtung existieren.
- Patientengeführt: Zusammenstellung der verschiedenen Daten der einzelnen Leistungserbringer (Ärzte) in eine Akte obliegt dem Patienten selbst.
- elektronische Gesundheitsakten (eGA) # als Ausschnitt der Unterlagen, die dem Patienten von einem Leistungserbringer zur Selbstverwaltung übergeben wurde.
Welche Vorteile haben elektronische Patientenakten?
Mit voranschreitender Digitalisierung des Gesundheitswesens soll eines der zentralen Probleme der Gesundheitsversorgung, die ganzheitliche medizinische Versorgung der Bevölkerung, unterstützt werden. Ein wichtiges Kernelement dafür ist die Zusammenführung der einzelnen Behandlungsinformationen in ein einheitliche und zentrale elektronische Patientenakte. Damit sollen die Daten von Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen am Ort und zur Zeit der Behandlung verfügbar werden. Ärzte und medizinisches Fachpersonal sollen damit auf eine umfassende Historie des Patienten zurückgreifen können und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Mit Digitalisierung der Akten erhofft man sich eine bessere Informationsverarbeitung bei allen Beteiligten der Versorgungskette.
Grundsätzlich soll dem Patienten dabei die volle Kontrolle über seine Daten und deren Austausch übergeben werden. So soll sichergestellt werden, dass nur Informationen an Personen übermittelt werden die auch vom Patienten dazu berechtigt wurden. Ob die Verwaltung dieser Berechtigungen wirklich nur allein vom Patienten gemanagte werden kann, muss sich noch herausstellen.
Welchen Inhalt haben elektronische Patientenakten?
In den elektronischen Akten sollten natürlich möglichst alle Informationen über bisherige Behandlungen, Vorerkrankungen, laufende Medikationen und Allergien des Patienten enthalten sein. Dem Arzt soll so schnell ein umfassender Überblick gegeben werden, um Diagnosen abzusichern oder weiterführende Therapie zu planen.
Damit die Inhalte standarisiert werden können, hat man in Deutschland, z. B. im Kontext von elektronischen Patientenakten nach der Gematik / § 291 SGB V, Notfalldaten, Arztbriefe, Medikationspläne, Laborwerte, Röntgenbilder und den Impfstatus als Inhalte definiert.
Diese Daten können als allgemeine Grundlage gesehen werden. Natürlich bilden nur einzelne Teile davon auch eine elektronische Patientenakte. Die Fachwelt hofft natürlicher auf eine noch viel umfangreichere Ausprägung der Daten. Was hingegen unzureichend definiert wurde, ist die Art und Form wie diese Daten vorliegen sollten, entweder strukturiert oder unstrukturiert. Hierfür benötigt man dann spezielle Hilfsmittel für die Transformation, Wandlung oder Interpretation der entsprechenden Daten bzw. Dokumente.