Bei der elektronischen Fallakte (eFA) handelt es sich um die wichtigste elektronische Aktenform innerhalb der Organisation eines Leistungserbringers. In dieser Patientenakte werden die Aufzeichnungen des Leistungserbringers während eines medizinischen Falles zusammengefasst. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Organisation stationär oder ambulant Leistungen erbringt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass in der Fallakte alle Vorgänge zusammengefasst werden, die nur während einer Behandlung bzw. Therapie oder eines Aufenthalts in der medizinischen Einrichtung entstehen. Für eine erneute Behandlung würde immer wieder eine neue Fallakte über die gerade laufende Behandlung angelegt werden.
Betrachtet man mehrere diese elektronischen Fallakten eines Patienten über den zeitlichen Verlauf hin, so ergibt dies die eigentliche Basis der elektronischen Akte des Patienten bei diesem Leistungserbringer.
Da diese Akte arztgeführt ist, werden darin auch interne Daten des Leistungserbringers die im Zusammenhang mit einem Fall entstehen (z.B. Behandlungsverträge, Wahlleistungsvereinbarungen, Pflegeprotokolle, OP-Berichte, Bilddokumentationen, etc.) erfasst. Dies ist wiederum die Grundlage der späteren Abrechnung mit den Kostenträgern (Krankenversicherungen).