Elektronische Gesundheitsakte (eGA)

Der Begriff definiert Dokumentationen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung stehen. Laut § 68 SGB ist die eGA von den Krankenkassen (oder deren Dienstleistern) zur Verbesserung der medizinischen Patientenversorgung zur Verfügung zu stellen.

Die elektronische Gesundheitsakte wird von einem Kostenträger (Krankenversicherung) oder einem privaten Dienstleister geführt, der auch für deren ordnungsgemäßen Datenschutz und Datensicherheit verantwortlich ist. Der Patient verwaltet die Berechtigungen für den Zugriff und die Weitergabe auf seine Daten bzw. Dokumente.

Nähere Erläuterungen und Zusammenhänge sind in meiner Übersicht zur elektronischen Patientenakte zu finden.